Ab sofort hat ERGO das Verfahren beim Lastschrifteinzug über SEPA vereinfacht. ERGO akzeptiert jetzt auch alle vermittlereigenen SEPA-Formulare, solange sich diese am allgemeinen Standard der Deutschen Kreditwirtschaft orientieren. Außerdem reicht die Unterschrift des Maklers, wenn eine gültige Maklervollmacht ihn hierzu berechtigt. Diese Erleichterungen werden den Verwaltungsaufwand von Maklern spürbar senken.
Vermittlereigene SEPA-Mandate nun möglich
ERGO akzeptiert alle SEPA-Lastschriftmandate auf Makler-Formularen, sofern:
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sich diese im Wortlaut an dem allgemeinen Standard der Deutschen Kreditwirtschaft orientieren,
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die ERGO-Gesellschaft, die die Zahlung empfangen soll mit Namen und mit Gläubiger-ID benannt ist.
ERGO Gesellschaften / Gläubiger IDs
Zahlungsempfänger
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Gläubiger-ID
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ERGO Lebensversicherung AG,
Überseering 45, 22297 Hamburg
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DE75ZZZ00000012102
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ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 2,
40198 Düsseldorf
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DE05ZZZ00000012101
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D.A.S. Deutscher Automobil Schutz,
Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München
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DE32ZZZ00000012100
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DKV Deutsche Krankenversicherung AG,
Aachener Straße 300, 50933 Köln
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DE95ZZZ00000012130
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ERGO Pensionskasse AG,
Victoriaplatz 2, 40477 Düsseldorf
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DE41ZZZ00000012132
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Europäische Reiseversicherung AG,
Rosenheimer Straße 116, 81669 München
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DE71ZZZ00000190654
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Erteilung des SEPA-Mandats durch den Vermittler
Außerdem akzeptiert ERGO ab sofort die Unterzeichnung der SEPA-Mandate durch den Vermittler, solange dieser vom Kunden ausdrücklich hierfür bevollmächtigt wird. Diese Bevollmächtigung kann hierbei im Rahmen eines Maklerauftrages inkludiert sein, oder durch ein gesondertes Dokument erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Unterzeichnung des SEPA-Mandats durch den Makler im Gewerbe-/Industriebereich die entsprechende Bevollmächtigung durch den Kunden beiliegen muss.
Bei Fragen zu den SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.